Hier die weiteren Hinweise:
1. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Farbbeutel, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Betreten des Geländes damit einverstanden.
2. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen.
3. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
4. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
5. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Konzertbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
6. Auf dem gesamten Konzertgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
7. Auf dem gesamten Konzertgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.